

23 Schülerinnen der Klasse 9c der Maria–Ward–Schule gehen auf "Forschungsexpedition Stadt". Die Forscherinnen im Alter von 14 bis 16 Jahren werden die Fragen LEBENSelexier, ER(d)probe!, RELATIVrätsel, ZEITreise, GESCHICHTEerzählen und ZAHLENspiel beantworten. Dazu haben sie sich in 6 Kleingruppen aufgeteilt, wobei jedes der Teams sich mit einer der 6 Forschungsfragen der "Forschungsexpedition Stadt" beschäftigen wird.
Die einzelnen Beteiligten können Sie im Weiteren kennenlernen:
Team 1: Portrait / Lösung: LEBENSelexier
Team 2: Portrait / Lösung: ER(d)probe!
Team 3: Portrait / Lösung: RELATIVrätsel
Team 4: Portrait / Lösung: GESCHICHTEerzählen
Team 5: Portrait / Lösung: ZAHLENspiel
Team 6: Portrait / Lösung: ZEITreise
Die 4 Schülerinnen – Sophia, Stephanie, Sandra und Valerie – werden sich mit der Frage LEBENSelexier auf der "Forschungsexpedition Stadt" in Würzburg befassen und stellen sich selbst vor:
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Team 1 der Maria–Ward–Schule: Sophia, Stephanie, Sandra und Valerie |
"Name: Sophia
Geb.: Dezember 1993
Hobbys: lesen, nähen, im Internet surfen
Name: Stephanie
Geb.: Juli 1992
Hobbys: Saxophon spielen, lesen, Computer spielen
Name: Sandra
Geb.: Dezember 1993
Hobbys: Lesen, Freunde treffen, ausgehen
Name: Valerie
Geb.: Juni 1993
Hobbys: Zeichnen, lesen, schreiben
Warum nehmen wir an dem Projekt teil?
Wir interessierten uns sofort für dieses Thema. Als uns unsere Lehrerin von dem Projekt erzählt hat, waren wir sofort begeistert und wollten unbedingt daran teilnehmen."
Die Jungforscherinnen besuchten eine Arztpraxis, um dort die Frage LEBENSelexier zu beantworten und zu dokumentieren:
Sina, Hannah und Laura vom Team 2 der Maria–Ward–Schule in Würzburg haben sich die Aufgabe ER(d)probe! ausgesucht. In einem kurzen Steckbrief berichten sie über ihr Team und ihre Motivation:
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Team 2 der Maria–Ward–Schule: Sina, Hannah und Laura |
"Namen: Sina , Hannah und Laura
Alter: 15–16
Hobbys:
Sina: shoppen, joggen, lesen
Hannah: lesen, reiten, Freunde treffen
Laura: Handball spielen, reiten, Freunde treffen.
Warum machen wir bei diesem Projekt mit?
Ein Teil unserer Klasse hat sich dazu entschieden, diese Aufgaben zu lösen und wir denken, dass es sehr viel Spaß machen wird!
Warum haben wir uns für die Erdprobe entschieden?
Uns interessiert es sehr, welche Stoffe in unserem Boden enthalten sind, dass die Blumen und Bäume so gut wachsen können."
Eva, Pia und Vivian vom Team 2 der Maria–Ward–Schule in Würzburg haben sich für die Aufgabe RELATIVrätsel entschieden und stellen sich vor:
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| Eva, 16 Jahre alt aus Würzburg | Pia, 14 Jahre alt aus Oberdürrbach | Vivian, 15 Jahre alt aus Giebelstadt |
"Warum wir an dem Projekt teilnehmen:
Wir finden es interessant die Relativitätstheorie genauer zu erforschen."
Eva, Pia und Vivian waren an der Julius–Maximilians–Universität Würzburg, um dort die Frage RELATIVrätsel zu lösen.
Tabea, Anna, Alina, Stephanie und Tina vom Team 4 der Maria–Ward–Schule bearbeiten die Frage GESCHICHTEerzählen auf ihrer "Forschungsexpedition Stadt" in Würzburg. In ihrem Steckbrief verraten die 5 Einiges über sich und ihre Interessen:
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Warum gerade dieses Thema?
Weil uns die Geschichte von Würzburg schon immer sehr interessiert hat.
Hobbys: Musikinstrumente spielen, lesen, singen."
Die Jungforscherinnen haben sich mit der Geschichte des Falkenhauses in Würzburg befasst, um die Frage GESCHICHTEerzählen zu beantworten.
Die 4 Jungforscherinnen – Luisa, Aileen, Anna und Hannah – vom Team 5 der Maria–Ward–Schule in Würzburg nehmen sich für ihre "Forschungsexpedition Stadt" in Würzburg die Aufgabe ZAHLENspiel vor. In einem Steckbrief an das Projektbüro stellen sie sich vor:
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Team 5 der Maria–Ward–Schule: Luisa, Aileen, Anna und Hannah |
Die Schülerinnen waren an der Julius–Maximilians–Universität Würzburg, um dort die Frage ZAHLENspiel zu lösen.
Alexandra, Tesita, Laura und Stefanie vom Team 6 der Maria–Ward–Schule in Würzburg beschäftigen sich auf ihrer "Forschungsexpedition Stadt" mit der Frage ZEITreise. In ihrem Steckbrief berichten sie über ihre Hobbys:
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Die Forscherinnen vom Team 6 der Maria–Ward–Schule |
Die vier Jungforscherinnen haben sich auf eine Reise ins Mittelalter begeben, um die Frage ZEITreise zu beantworten:
"Hallo lieber Leser,
in unserer Geschichte geht es um 2 Schülerinnen, die während einer Vertretungsstunde einschlafen.
Eine Schülerin liest einen Meditationstext vor. In dem geht es um die damalige Hexenverfolgung und wie schwer es damals war, eine Frau zu sein. Als die Schülerin dann das Kommando dazu gibt, dass sich das jetzt mal alle vorstellen sollen, sind Tesita und Steffi, unsere beiden Hauptpersonen, mit ihren Gedanken schon ganz ganz weit weg. Als sie wieder zu sich kommen, merken selbst die beiden, dass sie wirklich ganz weit weg von der Schule sind. Als sie dann noch eine seltsam gekleidete Frau entdecken, nimmt das Schicksal seinen Lauf…
Viel Spaß beim Lesen.
Nun wisst ihr ja, wie unsere Geschichte ausgegangen ist. Aber um ehrlich zu sein, ganz so war das früher nicht. Frauen waren zwar die Hauptopfer, aber es wurden auch vereinzelt Männer der Hexerei und Teufelsanbetung beschuldigt.
Hierzu ein paar Zahlen und Fakten:
Ca. 75% der angeklagten Hexen waren Frauen. In Island jedoch, waren es ca. 80% Männer, die als "Hexen" galten. Früher dachten die Menschen, dass diese Männer einen speziellen Gürtel besitzen würden, der sie in Tiere verwandelte. Und so eine Fähigkeit, konnte ja nur vom Teufel stammen.
In Europa sah das Ganze etwas anders aus. Frauen, die alleine lebten oder schon sehr alt waren, galten als Verbündete des Teufels, da sie sich entweder ein längeres Leben erkauft hatten oder sie verflucht wurden und deshalb alleine waren. Aber auch so wie es in unserer Geschichte ist, wenn jemand Fremdes in ein Dorf kommt, wenn den Leuten etwas fremd erschien, wie zum Beispiel: wenn jemand lesen und schreiben konnte, sich in Kräuterkunde gut auskannte oder nur selten in die Kirche ging. Die Furcht vor etwas Neuem und unerklärlichen Dingen machte den Menschen damals Angst und deshalb suchten sie eine Art "Sündenbock" – die Hexe.
Wurde man erst mal als Hexe angeklagt, war man schon so gut wie tot. Während des Prozesses, also von der Anklage bis zur Hinrichtung, waren jedoch acht gesetzliche Schritte zu durchlaufen:
1. Die Anklage
Eine Anklage beruhte oftmals auf einem jahrelangen Gerücht. Oder auf einer so genannten Besagung. Bei einer Besagung wird von einer bereits inhaftierten Hexe – möglicherweise unter Folter gesetzt – der Name einer oder mehreren Mithexen herausgequetscht. Dieses Verfahren nennt man Denunziation.
Selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.
2. Die Inhaftierung
Gefängnisse im heutigen Sinne gab es früher noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen. Zu Beginn des Prozesses wurde die Angeklagte vollständig entkleidet und rasiert. Das tat man, damit sie keine "Zaubermittel" verstecken konnte bzw. um ihre Zauberkraft zu brechen. Dann wurde sie am ganzen Körper nach einem "Hexenmal" untersucht.
3. Das Verhör
Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs:
Gütliche Befragung: Die eigentliche Befragung durch die Richter. Die Fragen waren sehr detailliert, sie umfassten beispielsweise den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, und Absprachen bzw. Verabredungen mit ihm.
Territion: Gab die Angeklagte kein "Geständnis" ab, folgte die Territion (dt. Schreckung), d. h., das Zeigen der Folterwerkzeuge und ihre genaue Erklärung.
Peinliche Befragung: Nun folgte das Verhör unter der Folter was häufig zu einem "Geständnis" führte. Dabei wurden eventuelle "Schutzvorschriften" wie die Begrenzung der Folter auf eine Stunde, Pausen während der Folter etc. meist nicht beachtet. Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem "crimen exceptum" (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Hierbei kamen u. a. die Daumenschraube und die Streckbank zum Einsatz. Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur dreimal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei.
4. Die Hexenprobe:
Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenprobe vor, da ihre Anwendung verboten war. Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück. Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher. Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:
Die Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)
Heißwasserprobe: Die angeklagte musste aus kochendem Wasser einen Ring mit bloßer hand herausholen. Verheilten die Verbrennungen schnell, war das ein Zeichen für den packt mit dem Teufel.
Kaltwasserprobe: Ist die wohl bekannteste Probe. Dabei wird die Angeklagte in kaltes Wasser (in einen nahe liegenden Fluss oder See) geworfen. Wenn sie unterging war sie keine Hexe – aber tot. Falls sie jedoch oben schwamm war dass ein eindeutiger beweis der Hexerei.
Die Feuerprobe (kam sehr selten vor)
Die Feuerprobe bekräftigt eine Aussage. Die Angeklagte wird sozusagen angezündet. Wenn das Feuer keine schweren Brandwunden hinterlässt, so ist das durch Gottes Hilfe geschehen. Falls die Flammen doch Brandblasen oder Verletzungen erzeugen so ist der Angeklagte von Gott verlassen und somit auf der Seite des Bösen.
5. Das Geständnis
Niemand durfte früher ohne ein Geständnis verurteilt werden – das galt auch für die Hexenprozesse. Da die Angeklagten jedoch so lange gefoltert wurden bis sie ein Geständnis abgelegt hatten, war das Gesetz, dass keiner ohne Geständnis verurteilt werden durfte, sinnlos.
6. Befragung nach Mitschuldigen (Besagung)
Da die Hexen auf ihren angeblichen geheimen Treffen, auf denen sie mysteriöse Rituale durchführten (Hexensabbat) ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt, eventuell auch wieder unter Folter. Dadurch wurde die Liste der Verdächtigen immer länger, da unter Folter immer neue Menschen beschuldigt wurden, ebenfalls Hexen zu sein. Das Resultat waren regelrechte Kettenprozesse.
7. Die Verurteilung
Ein Richter wird nun eine angemessene Strafe aussprechen, die bei Hexenprozessen meist der Tot war.
Falls das Gericht jedoch der Ansicht war, dass der Vorliegende Fall nicht so schwerwiegend sei, so wurde ein "Akt der Gnade" ausgesprochen.
8. Die Hinrichtung
Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde. Dies tat man, um die Seele des Betroffenen zu reinigen. Die "Hexe" wurde an einen Pfahl inmitten eines Reisighaufens gefesselt, woraufhin der Reisighaufen entzündet wurde. War allerdings der "Akt der Gnade" ausgesprochen, so wurde die Angeklagte vor der "Reinigung", also dem Feuertod Enthauptet oder Erdrosselt. Oder sie bekam ein mit Schwarzpulver gefülltes Säckchen um den Hals gebunden."
